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Heirat mit einem geschiedenen Mann oder Frau

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Hierüber spricht die Schrift sehr klar und durchgehend eindeutig. „Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe” (Mt 5,32); „… und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe“ (Mt 19,9); „… jeder, der eine von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe“ (Lk 16,18).

Es ist unmöglich, hier eine Ausnahme einzubinden. Diese Aussagen sind eindeutig und uneingeschränkt. Sollte jemand versuchen, die Ausnahme aus Mt 5,32 oder 19,9 hier einzubinden, käme er zu folgendem absurden Ergebnis: „… und wer eine Geschiedene heiratet, außer dass sie wegen Unzucht geschieden ist, bricht die Ehe.“ Jeder kann verstehen, dass dies überaus absurd wäre. Man würde gestatten, eine wegen Unzucht geschiedene Frau zu heiraten, und verbieten, eine unschuldig verlassene Frau zu heiraten. Auch würde es meinen, dass eine geschiedene Ehebrecherin einen anderen Ehemann haben darf, eine unschuldig verurteilte Frau jedoch unverheiratet bleiben müsste. Das wäre ein furchtbares Gesetz.

Man kann jedoch die oben genannten Bibelstellen nicht irgendwie umgehen. Jedermann, der diese Schriftstellen kennt und eine geschiedene Frau heiratet, während sein früherer Ehepartner noch lebt, ist des Ehebruchs schuldig. Er sündigt also absichtlich und kann niemals durch Gottes Macht wiederhergestellt werden, bevor er es nicht bereut und das Böse wieder gut macht. Noch viel schlimmer und abscheulicher ist in Gottes Augen ein Mann, der eine unschuldige und treue Frau verleumdet und verlässt, um mit der Frau eines anderen Mannes Ehebruch zu begehen.

Wir kommen jetzt zu den Anweisungen von Paulus in 1Kor 7. Lies bitte das ganze Kapitel. „Ich sage aber den Ledigen und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich… Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht scheiden soll von dem Mann (wenn sie aber schon geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann), und dass der Mann die Frau nicht entlassen soll“ (V. 8-11).

Das sind eindeutige Gebote Christi, nämlich „dass eine Frau sich nicht scheiden soll von dem Mann“ und „dass der Mann die Frau nicht entlassen soll“. Ganz egal, wonach die Lust schreit, was irdische Gerichte einräumen, was menschliche Gesetze anbieten mögen oder was der Teufel selbst vorschlägt – die Frau soll sich nicht von ihrem Mann scheiden und der Mann soll seine Frau nicht verlassen. Und weder die gesamte Macht des Satans noch menschliche Regelungen können die Autorität des Herrn Jesus aufheben.

„Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht entlassen; und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, der einverstanden ist, bei ihr zu wohnen, soll ihn nicht verlassen. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Mann; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. Wenn sich aber der Ungläubige scheiden will, so scheide er sich! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?“ (1Kor 7,12-16).

Was ist gemeint mit den Worten: „… nicht ich, sondern der Herr“ (V. 10) und „… sage ich, nicht der Herr“ (V. 12)? Im ersten Fall wiederholte Paulus einfach, was der Herr vorher schon befohlen hatte und was wir in Matthäus, Markus und Lukas gelesen hatten. Als zweites redete er in der Autorität des Geistes Gottes, welcher nicht nur an die Gebote Christi erinnern, sondern auch „in alle Wahrheit leiten“ soll. Diese seine Worte gehören also auch zu den Geboten Gottes (siehe auch 1Kor 14,37).

„… in solchen Fällen ist ein Bruder oder eine Schwester nicht gebunden“, das heißt, wenn ihr Ehepartner sie verlassen hat. Doch sind sie dann frei, wieder zu heiraten? Auf keinen Fall. Sie müssen entweder unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Ehepartner versöhnen (1Kor 7,11). Um solche Fehldeutung auszuschließen, sagt der Apostel weiter: „Eine Frau ist durch das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; doch nur im Herrn!“ (V. 39).

Nur der Tod kann den Ehebund auflösen und berechtigen, sich wieder zu verheiraten. Das Neue Testament anerkennt und empfiehlt zwar Unterwerfung unter irdische Regierungen, doch es gibt keinem König oder Gericht die Macht, die Gesetze Christi außer Kraft zu setzen und Ehen zu legalisieren, die das Wort Gottes verbietet. Folglich ist ein Mann, der absichtlich im Widerspruch zu der Schrift heiratet, in den Augen Gottes ein Ehebrecher, ungeachtet aller gesetzlichen Genehmigungen oder seines Vermögens und Stellung in der Gesellschaft.

Wir haben nun das klare Gesetz Christi zu diesem Thema erläutert. Das ist nicht unsere Sichtweise, sondern einfach nur das, was das Wort sagt:

1. Ein Kind Gottes darf keinen Sünder heiraten.

2. Weder ein Mann noch eine Frau darf seinen bzw. ihren Ehepartner verlassen, außer wegen Unzucht.

3. Jeder, der seine Frau verlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch.

4. "Jeder, der eine von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe." 

5. "Eine Frau ist durch das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt."

Das Wort Gottes sieht auch in diesen Fragen die Person nicht an. Wir als Prediger des Evangeliums müssen die Wahrheit lehren, die Gott mit seiner Autorität versiegelt.

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