Ehescheidung

Aus zwölf uns vorliegenden unterschiedlichen [englischen] Übersetzungen möchten wir diejenigen zitieren, die klarer zu sein scheinen als die gängige Version. Der erste Text lautet folgendermaßen (Die Übersetzung ist der Schlachter Version 2000 entnommen, die an dieser Stelle ziemlich genau der englischen King James Übersetzung entspricht (Anm. d. Ü.):

„Es ist auch gesagt: ,Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief‘. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, dass sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe“ (Mt 5,31-32).

„… macht sie zu einer Ehebrecherin“ (New Version) (Englische Bibelübersetzung wurde wortgetreu übersetzt (Anm. d. Ü.); „… verursacht, dass sie zu einer Ehebrecherin gemacht wird“ (Rotherham) (s.o.).

Man kann nicht sagen, dass ein Mann, der sich von seiner Frau scheidet, automatisch dafür sorgt, dass sie eine Ehebrecherin wird. Deshalb denken wir, dass beide zuletzt angeführte Übersetzungen den Sinn wahrscheinlich besser wiedergeben: „… [er] macht sie zu einer Ehebrecherin.“ Das heißt, er macht sie zu einer solchen in den Augen der Leute. Denn da das Neue Testament nur diese eine Sünde als einen gerechtfertigten Grund der Scheidung nennt, bringt ein Mann, der seine Frau trotz ihrer Unschuld ausstößt, sie in der Öffentlichkeit in den Ruf einer Ehebrecherin. Daraus folgt, dass es vor Gott eine schwerwiegende Sünde ist, eine unschuldige Frau derart zu behandeln.

Nimm jetzt bitte dein Testament zur Hand und lies Mt 19,3-12. Scheidungsbriefe wurden von Mose nur wegen der harten und verderbten Menschenherzen erlaubt. Doch dies widersprach Gottes ursprünglichem Plan. Christus, der gekommen ist, um die Herzen der Menschen zu verändern, toleriert nicht länger die Scheidung vom Ehemann oder von der Ehefrau – bis auf die eine Ausnahme.

„Ich sage euch aber: Wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe“ (Mt 19,9). Diese Worte sprechen jeden Mann bei einer zweiten Heirat der Sünde des Ehebruchs schuldig, wenn seine erste Frau weder tot, noch der Unzucht schuldig ist.

Nun kommt die Frage auf: Wenn die Frau der Unzucht schuldig ist und ihr Ehemann sich deshalb von ihr trennt, hat er dann das Recht, eine andere zu heiraten? Falls es solch ein Recht gibt, könnte es, soweit wir wissen, nur aus dem oben genannten Text entnommen werden. Und wir erinnern uns nicht an einen einzigen Fall, in dem ein Prinzip oder eine Regel durch eine einzige Schriftstelle begründet wird. Aber es ist eine Tatsache, dass das Neue Testament einen Menschen durchweg als Ehebrecher bezeichnet, wenn er eine zweite Frau heiratet, während die erste noch lebt.

„Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetz frei, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird“ (Röm 7,2-3). Dies ist die einheitliche Aussage des Neuen Testaments.

Aber lasst uns noch einmal Mt 19,9 lesen: „Ich sage euch aber: Wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe”. Die zweite Frage, die hier aufkommt, lautet: Bezieht sich die Ausnahme auf beides, sowohl auf die Scheidung von der Frau, als auch auf das Heiraten einer anderen? Oder bezieht es sich nur auf Ersteres? Unserer Meinung nach würde die Satzkonstruktion beide Schlussfolgerungen zulassen. Diese Schriftstelle erklärt ausdrücklich, dass ein Mann Ehebruch begeht, wenn er seine Frau trotz Unschuld verlässt und eine andere heiratet. Doch für den Fall, dass er eine schuldige Frau verlässt, müssen wir uns die Schrift an anderen Stellen anschauen, um festzustellen, ob er noch einmal heiraten darf. Denn die Worte „es sei denn wegen Unzucht” rechtfertigen möglicherweise lediglich das Verlassen. Und da es keine einzige andere Stelle gibt, die lehrt, man könne heiraten, während ein ehemaliger Ehepartner noch am Leben ist, denken wir, dass es eine Verletzung der Auslegungsregeln der Bibel wäre, solch eine Erlaubnis aus dem Text zu ziehen.

Wenn der heilige Autor der Bibel die Absicht hatte, dass wir frei sein sollten eine andere Frau zu heiraten, nachdem wir die vorherige gesetzmäßig verlassen haben – würde die Schrift nicht einen entsprechenden Hinweis an irgendeiner Stelle geben? Und würde sie nicht eine Ausnahme von der eindeutigen Regel machen, dass Mann und Frau „durch das Gesetz gebunden sind“ solange beide leben?

Dass Christus einem Mann keine Erlaubnis geben wollte, seine Frau zu verlassen und noch einmal zu heiraten, kann auch daraus gefolgert werden, welchen Eindruck seine Worte auf die Jünger machten (Lies Mt 19,10-12). Sie kamen zu dem extremen Schluss, dass wenn es keine Möglichkeit gibt, die Ehe zu Lebzeiten aufzulösen, es nicht gut ist zu heiraten. Sie schlussfolgerten also voreilig, dass, wenn ein Mann sein Leben lang bei seiner getroffenen Entscheidung bleiben muss, die Einrichtung der Ehe zu heilig ist, um sie zu betreten. „Er aber sprach zu ihnen: Nicht alle fassen dieses Wort, sondern nur die, denen es gegeben ist“ (Mt. 19,11). Hieran und auch im nachfolgenden Vers erkennen wir, dass das Ehegesetz im Neuen Testament so streng und heilig ist, dass die Hartherzigen und Zügellosen es nicht einhalten können. Anders als das mosaische Gesetz kommt es der „Herzenshärtigkeit“ und den fleischlichen Lüsten nicht entgegen. Die verwandelnde und heiligende Kraft der göttlichen Gnade ist völlig in der Lage, einen Menschen glücklich und zufrieden zu machen, ohne dass er mit einem menschlichen Partner gesegnet ist, wenn dies sein Los sein sollte. Daraus folgt, dass jegliche Trennung, abgesehen von der einen Ausnahme, und jede Heirat eines zweiten Partners, während der erste lebt, mit dem Neuen Testament nicht übereinstimmen und für die Gnade Gottes herabwürdigend sind.

Lasst uns auch daran denken, dass das vatikanische Manuskript, welches die Hauptgrundlage unseres griechischen Textes ist, die Klausel „… und eine andere heiratet“ in Mt. 19,6 nicht enthält. Auch die Emphatic Diaglott (das „Emphatic Diaglott“ ist eine von Benjamin Wilson (1864) angefertigte Übersetzung, in der die linke Spalte eine zwischenzeilige Übersetzung mit dem ursprünglichen griechischen Text und eine Wort-für-Wort Übersetzung des Englischen darstellt. Die rechte Spalte zeigt eine volle englische Übersetzung. (Anm. d. Ü.) http://en.wikipedia.org/wiki/Emphatic_Diaglott, 2012)  Übersetzung lässt sie aus. Wäre die einheitliche Stimme der Schrift nicht an anderen Stellen gegen solch eine Klausel, würden wir wahrscheinlich andere Manuskripte dem Vatikanischen vorziehen. Doch weil das letztere mit anderen Schriftstellen voll übereinstimmt, ist es aller Wahrscheinlichkeit nach korrekt.

Dass ein Mensch nicht noch einmal heiraten sollte, obwohl er sich von seinem Ehepartner berechtigt getrennt hat, kann auch daran liegen, dass die Sünde des Ehebruchs verziehen werden kann. Sollte ein schuldiger Mensch bereuen, gerettet, sowie rein und rechtschaffen werden, was soll dann noch einen christlichen Ehepartner daran hindern zu vergeben und die Beziehung wiederherzustellen? Sollte die Pflicht, eine Ehebrecherin zu verlassen, nicht dann beendet sein, wenn die Verlassene ihr Wesen von Grund auf erneuert hat und tugendhaft, keusch und fromm geworden ist? Und wenn es die Pflicht eines Christen ist, eine wiederhergestellte Partnerin wiederaufzunehmen, sollte dieser Mensch nicht ledig bleiben, damit er dazu in der Lage ist, wenn die Verlassene dessen würdig werden sollte?

Uns ist klar, dass das Gesetz es nicht so lehrt. Doch in vielen Dingen stehen die Gesetze des Himmelreichs in starkem Gegensatz zu dem aufgehobenen Gesetzbuch, wie Christus in Mt 5 zeigt.

Wir möchten nur noch zwei weitere Fragen stellen und diesen Abschnitt dann abschließen. Gibt es im Neuen Testament ein Verbot dafür, dass man eine wahrhaftig errettete und veränderte Ehefrau nicht wieder aufnehmen sollte? Und: Kann die Liebe Gottes und der Geist Christi das Herz und das Heim eines Mannes gegen eine Ehepartnerin verschließen, die bei ihrer Rückkehr demütig um Vergebung bittet und bereits Vergebung von Gott empfangen hat und im Blute Christi gewaschen ist?

Betrachten wir als Nächstes Mk 10,2-12. Wir finden hier dieselbe Antwort, wie Jesus sie den Pharisäern in Mt 19 gegeben hatte. Doch hier wird berichtet, dass die Jünger Jesus danach nochmal das Gleiche fragten.

„Und er sprach zu ihnen: Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, der bricht die Ehe ihr gegenüber. Und wenn eine Frau ihren Mann entlässt und sich mit einem anderen verheiratet, so bricht sie die Ehe“ (Mk 10,11f). Hier werden Mann und Frau gleich behandelt. Wenn einer von beiden seinen Ehepartner oder seine Ehepartnerin verlässt und jemand anders heiratet, nennt das Gesetz Jesu Christi diese Person eine/-n Ehebrecher/-in. Es gibt hier keine Ausnahme. Als Nächstes wollen wir die Aufmerksamkeit auf Lk 16,16.18 richten: „Das Gesetz und die Propheten [weissagen] bis auf Johannes; von da an wird das Reich Gottes verkündigt, und jedermann drängt sich mit Gewalt hinein Jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.“ Hier handelt es sich um eine Lehre des Reiches Gottes, die vollständig den vorhergehenden Text untermauert. Beide Stellen erklären, dass „jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe“. „Jeder“ ist ein unmissverständliches Wort. Es meint: egal welchen Mensch, unter egal welchen Umständen.

Ja, „jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe.“ Diese Schriftstelle lässt keine einzige Ausnahme zu. Hier wird deutlich, dass die Ausnahme in Mt 19,9 sich nur auf das Verlassen einer der Unzucht schuldigen Frau bezieht, nicht aber darauf, danach eine andere zu heiraten. Würde man sagen, dass diese Ausnahme sich auch darauf bezieht, dass man danach eine andere Person heiraten darf, ohne Ehebruch zu begehen, dann würde man diesen Text in einen direkten Widerspruch zu den angeführten Stellen aus Markus, Lukas und von Paulus bringen, die alle erklären, dass es keine einzige Ausnahme gibt, sondern „jeder“, der solches tut, ist ein Ehebrecher. Christus würde nicht durch Matthäus eine Ausnahme zu der Regel lehren, während er durch Markus, Lukas und Paulus erklärt, dass es überhaupt keine Ausnahme gibt. Das Wort des Herrn widerspricht sich nicht. Wenn es eine Bedingung gäbe, die rechtfertigen würde, dass ein Mann seine Frau verlassen darf und eine andere heiraten kann, ohne ein Ehebrecher zu werden, dann können wir logisch schlussfolgern, dass diese Ausnahme in Röm. 7,2-3 und 1Kor 7,39 erwähnt worden wäre. In beiden Stellen wird erläutert, dass der Ehebund auf Lebenszeit bindet. „So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird“. Wenn so viele Erklärungen so nachdrücklich dasselbe lehren, dann wird mit Sicherheit das gemeint sein, was sie sagen.

Bis jetzt haben wir dem Thema Ehescheidung und anschließende Wiederheirat viel Aufmerksamkeit gewidmet. Lasst uns jetzt sehen, was das Wort zum nächsten Thema sagt.