Handauflegung

Für sehr gut halte ich es auch, wenn man Hilfe durch Handauflegung haben kann. Ich habe oft erfahren, daß das ein gutes Mittel ist, um den Bann des Feindes zu brechen.
Nur ein Beispiel dafür, wie gesegnet solche Handauflegung ist. Eine Frau schrieb mir, daß ihr Mann oft an Schwermutsanwandlungen litte, weil er von seiner Mutter her, die sich viel mit Kartenlegen abgab, unter einem Bann stehe. Ich hatte ihr geraten, wenn so eine Anwandlung komme, dann solle sie ihm die Hände auflegen. Denn die Handauflegung sei nicht nur eine Sache der Ältesten der Gemeinde, sondern es heiße auch, daß solche, die da glauben, die Hand auflegen könnten und sollten.
Nach Monaten antwortete sie mir: »Merkwürdigerweise wurde mein Mann gerade an dem Tag, an dem ihr Brief eintraf, wieder besonders angefochten. Wir gingen deshalb auf die Knie, und ich legte, gestützt auf Jesu Blut, meinem Manne die Hände auf. Da war es, als ob rein körperlich der Druck von ihm wiche. Die Schwermutsgedanken waren verschwunden und sind nun seit sechs Monaten nie wiedergekehrt.«
Um dem Leser hier weiteren seelsorgerlichen Rat zu geben zum Thema Handauflegung, folgt ein Abschnitt aus dem Marburger Heft Nr. 4 ».... und legte die Hände auf sie« von Gerhard Kuhlmann (erschienen im selben Verlag):
»Wer darf die Hände auflegen? Jakobus sagt: »Ist jemand krank, der rufe die Ältesten von der Gemeinde« (Jak. 5, 14). Unter ihnen sind also vornehmlich die zu suchen, die heilig und vollmächtig die Handauflegung ausführen können. Andererseits bleibt diese Gabe gewiß nicht auf diesen Kreis beschränkt. In jeder Gemeinde gibt es begnadete Männer, die mit Vollmacht ausgerüstet sind. Beachtet aber sollte unbedingt werden, daß die Handauflegung immer in Verbindung mit einer Gemeinde geübt wird und nicht von irgendwelchen Einzelgängern und herumreisenden Wunderheilern. Wir müssen die ablehnen, die ohne Verbindung mit einer sichtbaren Ortsgemeinde die Hände auflegen. Nur so ist eine saubere seelsorgerliche Vorbereitung möglich und jede Täuschung über den wahren inneren Zustand weitgehend ausgeschaltet. Die Brüder einer Gemeinde kennen die einzelnen Glieder viel besser und können sich ergänzen in der rechten Beurteilung der Person, die die Handauflegung wünscht.
Um Klarheit zu gewinnen, ob man die Handauflegung üben darf, sind Gebet und Fasten äußerst bedeutsam (Apg. 13, 2. 3). Der Dienst der Hände wurde im Alten Bund als so bedeutsam angesehen, daß niemand, der einen Bruch an der Hand hatte, am Altar Gottes dienen durfte (3. Mose 21,18-20). Im Licht des Neuen Testaments heißt das: Niemand, der in bewußten Sünden beharrt, kann rechter Segensmittler sein. Deshalb muß vorher eine innere Reinigung des Lebens vorangehen. Und nur, wenn der heilige Wille zu ganzer Hingabe an Gott vorhanden ist, kann Gott das Auflegen der Hände segnen. Andernfalls besteht die erschreckende Gefahr, daß man seinen eigenen Sündengeist auf den andern überträgt und somit nicht zum Segens-, sondern zum Fluch- und Sündenmittler wird. Aber auch das Umgekehrte ist möglich. Die erschütternde Geschichte von den Söhnen des Hohenpriesters Skevas (Apg. 19, 13 ff.) deutet an, daß die satanische Macht den überrennt, der nicht von Gott ausgerüstet und geschützt einem bedrängten Menschen helfen will. Immer ist es lebensgefährlich, fremdes Feuer vor den Herrn zu bringen (3. Mose 10, 1). Deshalb muß hier noch einmal nachdrücklich auf das Pauluswort hingewiesen werden: »Die Hände lege niemand zu bald auf« (1. Tim. 5,22). Und ganz gewiß hat der Apostel gerade in diesem Zusammenhang mit Bedacht die Mahnung angefügt: »Mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden.«